Körperschaftsteuer (unter) 25% ab 2005
Ab 2005 ist ein Steuersatz für Kapitalgesellschaften von 25% des Gewinnes vorgesehen. Tatsächlich können Unternehmen die Steuerzahlung aber noch weiters verringern:
Wie die Steuerleistung in der Praxis verringert wird:
Für Unternehmen sieht das Einkommensteuergesetz zahlreiche Möglichkeiten vor, die letztendlich zu einem geringerem effektiven Körperschaftssteuer-Satz führt:
- Inanspruchnahme von Verlustvorträgen
- Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ( div. Freibeträge für Forschung und Entwicklung, Investitionen, Abschreibung von GWG`s, Übertragung stiller Reserven,...)
- Bewertungsspielräume bei Forderungen, Vorräten und Rückstellungen
- optimierte Gesellschaftsverflechtungen
- Gewinnverschiebungen zwischen Konzernunternehmen
- Nutzung internationaler Steuervorteile
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