Körperschaftsteuer (unter) 25% ab 2005

Ab 2005 ist ein Steuersatz für Kapitalgesellschaften von 25% des Gewinnes vorgesehen. Tatsächlich können Unternehmen die Steuerzahlung aber noch weiters verringern:

Wie die Steuerleistung in der Praxis verringert wird:

 

Für Unternehmen sieht das Einkommensteuergesetz zahlreiche Möglichkeiten vor, die letztendlich zu einem geringerem effektiven Körperschaftssteuer-Satz führt:

  • Inanspruchnahme von Verlustvorträgen
  • Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ( div. Freibeträge für Forschung und Entwicklung, Investitionen, Abschreibung von GWG`s, Übertragung stiller Reserven,...)
  • Bewertungsspielräume bei Forderungen, Vorräten und Rückstellungen
  • optimierte Gesellschaftsverflechtungen
  • Gewinnverschiebungen zwischen Konzernunternehmen
  • Nutzung internationaler Steuervorteile

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