Was ist bei Werbungskosten generell zu beachten?

Prinzipiell müssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) belegt werden. Wenn nach Art und Höhe ein Nachweis nicht möglich ist, genügt die Glaubhaftmachung BITTE BEACHTEN SIE: Bitte legen Sie Belege nur bei, wenn Nachweise in der Einkommensteuererklärung verlangt werden. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre lang auf, da sie über Aufforderung dem Finanzamt vorgelegt werden müssen.

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