Gesetze im Internet

Das „elektronische Regieren“ geht in eine neue Ära, denn seit Anfang des Jahres 2004 erscheinen die neu beschlossenen Gesetze nicht mehr in Papierform. Das sog „Bundesgesetzblatt“ wandert in’s Internet:  

Die entsprechende Adresse lautet: www.ris.bka.gv.at Diese Verlautbarungen müssen der Allgemeinheit zugänglich sein. Weiters ist gesetzlich geregelt, dass diese Veröffentlichungen von jedem beliebigen Benutzer jederzeit und ohne Identitätsnachweis zugänglich sein müssen – und das unentgeltlich.


So leicht war es noch nie, sich Gesetzestexte zu besorgen.

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