Fortbildung - berufbildende Schulen

Aus- und Fortbildungskosten: Wie sieht es mit Kosten für berufsbildende Schulen aus?


Mit dem ausgeübten oder einem verwandten Beruf zusammenhängende Kosten für berufsbildende Schulen sind absetzbar. Darunter fallen etwa Aufwendungen eines Buchhalters, der am Abend eine Handelsschule oder eine HAK besucht; eines leitenden Angestellten eines Exportunternehmens, der eine einschlägige Fachhochschule besucht; oder eines Technikers, der eine HTL besucht. Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Kosten für berufsbildende Schulen ist, dass sie neben einem bereits ausgeübten Beruf besucht werden und dass die Ausbildung entweder für diesen Beruf oder für damit verwandten (angestrebten neuen) Beruf benötigt wird. Für Ferialpraktikanten sind diese Kosten daher keine Werbungskosten.

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