SteuerTERMINE im Februar
Am 15. Februar 2004 sind folgende Abgaben fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2003 bzw. für das 4. Viertel 2003;
- Kammerumlage für das 4. Viertel 2003;
- Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2003;
- Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2003;
- Werbeabgabe für den Monat Dezember 2003;
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2003;
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2003;
- Lohnsteuer für den Monat Jänner 2004;
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2004;
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2004;
- Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2004 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2004;
- Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2004;
- Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2004;
- die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2004.
News Quelle: swk - Steuer- und Wirtschaftskartei
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