Fachliteratur

Aufwendungen für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger) sind als Werbungskosten absetzbar. Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeichnung diverse Fachliteratur reicht nicht aus. Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke gelten nicht als Fachliteratur. Auch Aufwendungen für Zeitungen stellen grundsätzlich privaten Aufwand dar.

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