Die geplante Gruppenbesteuerung

Im Rahmen der Steuerreform 2005 soll das antiquierte Besteuerungsmodell der Organschaft durch ein modernes Gruppenbesteuerungskonzept ersetzt werden:

 

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht als Voraussetzung für die Gruppenbildung nur noch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung in Höhe von 50% und den Abschluss eines Gruppenvertrages vor. Die wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung ist gemäß dem derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf genauso wenig erforderlich wie der tatsächliche Ergebnistransfer aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages. Kernelemente der geplanten Gruppenbesteuerung sind die stark „gelockerten“ Anwendungs-voraussetzungen, die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Gruppenmit-glieder und die Abschreibung eines erworbenen Firmenwertes.

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