Kosten für Alterns- oder Pflegeheim

Aussergewöhnliche Belastungen: Kosten für Alterns- oder Pflegeheim

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit, Pflege- oder besondere Betreuungsbedürftigkeit enstehen. Dies gilt auch für die Pflegestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder Pflegeheim. Bei Bezug eines Pflegegeldes ab Stufe 1 ist jedenfalls von einer Pflegebedürftigkeit auszugehen. Reicht das Einkommen einschließlich Pflegegeld der pflegebedürftigen Person für die Kostentragung nicht aus, können die unterhaltsverpflichteten Personen (z.B. Ehegatte, Kinder) ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Eine Kürzung um Kostenersätze sowie um eine Haushaltsersparnis (196,20 € pro Monat) hat zu erfolgen. Bei Zuerkennung von Pflegegeld ist von einer mindestens 25%igen Erwerbsminderung (Grad der Behinderung) auszugehen. In diesen Fällen ist der Nachweis der Behinderung und das Ausmaß der Behinderung der Erwerbsminderun nicht erforderlich. Die Pflegeheimkosten werden berücksichtigt.

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