Werbegeschenke - USt-pflichtig !

Umsatzsteuerpflicht für Werbegeschenke:

Seit 1. 1. 2004 sind in Umsetzung von Art. 5 Abs. 6 der 6. MWSt-RL in der Auslegung des EuGH unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen auch dann steuerbar, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen (§ 3 Abs. 2 UStG). Die Zuwendung von Werbegeschenken unterliegt daher nunmehr der Steuerpflicht. Bei der Anwendung dieser neuen Bestimmung stellen sich viele Zweifels- und Abgrenzungsfragen. Gegen den neuen Tatbestand bestehen außerdem steuersystematische Bedenken.

Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Barbara Slawitsch in SWK-Heft 20/21/2004.

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