Ärztliche Gutachten - doch wieder USt-frei !

Hiermit dürfen wir Sie über eine aktuelle (Rück)Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von ärztlichen Gutachten informieren (Aussendung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder/Fachsenat für Steuerrecht):

 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 Anbei zu Ihrer Information:

1) Umsatzsteuerrechtliche Behandlung ärztlicher Gutachten

Mit Wartungserlass vom 25.05.2004 wurde infolge der EuGH-Urteile Rs  C-384/98 vom 14.09.2000 und Rs C-307/01, Peter d´Ambrumenil vom 20.11.2003 die Randzahl 946 der Umsatzsteuerrichtlinien dahingehend geändert, dass die Erstellung von ärztlichen Gutachten, wenn diese nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, von der Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG ausgenommen ist.

Am 14.07.2004 wurde die Änderung dieser Randzahl aufgrund von Bedenken der Ärztekammer gegen den Änderungserlass vom 25.05.2004 vom BMF wieder aufgehoben, wodurch die Randzahl 946 in der ursprünglichen Fassung (vor der Änderung durch den Wartungserlass vom 25.05.2004) wieder in Kraft tritt und somit diesbezüglich vorläufig keine Änderung der Rechtslage eingetreten ist.

Lt Auskunft des BMF soll die betreffende Randzahl per 01.01.2005 im Sinne der Rechtsprechung des EuGH nochmals geändert werden.

Das BMF wird diese neuerliche Überarbeitung rechtzeitig zur Begutachtung aussenden.

 

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