Europäische Union - QUELLENSTEUER (Zinsenrichtlinie)

Von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union (EU) wurde eine - ausschließlich Devisenausländer betreffende - EU-weite Guthabens-besteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten per 1.7.2005 beschlossen (EU-Zinsenrichtlinie).

EU-Quellensteuer (EU-QuSt)

Von den Mitgliedsstaaten der europäischen Union (EU) wurde eine - ausschließlich Devisenausländer betreffende - EU-weite Guthabens-besteuerung von Konten und Veranlagungsprodukten per 1.7.2005 beschlossen (EU-Zinsenrichtlinie).

Betroffen davon sind EU-Bürger (natürliche Personen) mit
Devisenausländerstatus (Wohnsitz im Ausland) deren
Zinserträge bislang unversteuert blieben (KESt-Freiheit).

Von der EU-QuSt nicht betroffen sind alle Deviseninländer
und alle Devisenausländer mit Wohnsitz außerhalb der EU,
sowie Bürger aus der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra
und San Marino.

Die Prozentsätze der EU-QuSt betragen:
15% bis 30.6.2008
20% bis 30.6.2011
35% ab 1.7.2011

EU-QuSt befreite Produkte

In einer Übergangsfrist von 1.7.2005 bis 31.12.2010 sind sämtliche in- und ausländische Anleihen sowie andere umlauffähige Schuldtitel, die erstmals vor dem 1. März 2001 begeben wurden oder deren Prospekt zumindest vor diesem Datum genehmigt wurden, von der EU-QuSt ausgenommen.

Devisenausländer

Unter Devisenausländer (natürliche Personen) versteht man Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und sich nicht länger als drei Monate durchgehend in Österreich aufhalten.

Die genaue steuerliche Regelung für Devisenausländer ist im §26 BAO und in der Zweitwohnsitz-Verordnung BGBL II 2003/528 enthalten.

News Quelle: BAWAG

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