Das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) ante portas

Das Ende des HGB ist (fast) besiegelt. Der Ministerrat hat Anfang Juli eine Reform des Handelsrechts beschlossen, wonach das HGB (Handelsgesetzbuch) künftig UGB (Unternehmensgesetzbuch) heißen wird. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Herbst 2005 vorgesehen. Das UGB wird ua folgende wesentliche Änderungen enthalten:

  • Abschaffung des veralteten Kaufmannsbegriffes . Das UGB soll für jeden gelten, der einer unternehmerischen Betätigung nachgeht (egal ob bisher Voll- oder Minderkaufmann).
  • Die Sonderstellung der freien Berufe und der Land- und Forstwirtschaft bleibt erhalten.
  • Personengesellschaften (OHGs, KGs) sollen in Hinkunft für jeden unternehmensbezogenen oder sonstigen Zweck begründet werden können.
  • Die Wahl der Firmennamen wird liberalisiert (Möglichkeit von Fantasiefirmennamen).
  • Einzelunternehmen können unabhängig von einer Umsatzgrenze ins Firmenbuch eingetragen werden.
  • Die schuld- und sachenrechtlichen Sonderbestimmungen des HGB (zB geringerer Vertrauensschutz) sollen künftig für alle Unternehmer gelten.

Kommentare (0)