Was Vereine beachten müssen
Die ZVR-Zahl muss ab 1. April 2006 auf dem Briefpapier angeführt werden
Ab 1. April 2006 muss jeder Verein im Rechtsverkehr nach außen die Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl) anführen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis € 218 geahndet. Für Rückfragen stehen die Vereinsbehörden (Bundespolizeidirektion Wien bzw Bezirksverwaltungsbehörden) zur Verfügung. Online-Abfragen sind unter http://zvr.bmi.gv.at möglich.
Anpassung der Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006
Mit dem
Vereinsgesetz 2002 wurde der gesetzlich verpflichtende Inhalt der
Vereinsstatuten präzisiert bzw erweitert. Die Übergangsfrist zur
Anpassung bestehender Statuten endet
mit
30. Juni 2006. Erforderlich ist,
dass
Leitungsorgane aus mindestens
zwei Personen und ein
allfälliges
Aufsichtsorgan aus mindestens
drei Personen besteht.
Die Statuten müssen weiters vorsehen, dass mindestens
zwei Rechnungsprüfer
zu bestellen sind. Zur Wahrung der Unabhängigkeit dürfen die einzelnen Organmitglieder
nicht mehrere Organfunktionen ausüben. Notwendige Statutenänderungen müssen in
einer Mitgliederversammlung
bis zum 30. Juni 2006 beschlossen werden.
Quelle: ÖGWT
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