Was Vereine beachten müssen

Die ZVR-Zahl muss ab 1. April 2006 auf dem Briefpapier angeführt werden

Ab 1. April 2006 muss jeder Verein im Rechtsverkehr nach außen die Zentrale Vereinsregister-Zahl (ZVR-Zahl) anführen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wird als Verwaltungsübertretung mit Geldstrafen bis € 218 geahndet. Für Rückfragen stehen die Vereinsbehörden (Bundespolizeidirektion Wien bzw Bezirksverwaltungsbehörden) zur Verfügung. Online-Abfragen sind unter http://zvr.bmi.gv.at möglich.

Anpassung der Vereinsstatuten bis 30. Juni 2006

Mit dem Vereinsgesetz 2002 wurde der gesetzlich verpflichtende Inhalt der Vereinsstatuten präzisiert bzw erweitert. Die Übergangsfrist zur Anpassung bestehender Statuten endet mit 30. Juni 2006. Erforderlich ist, dass Leitungsorgane aus mindestens zwei Personen und ein allfälliges Aufsichtsorgan aus mindestens drei Personen besteht. Die Statuten müssen weiters vorsehen, dass mindestens zwei Rechnungsprüfer zu bestellen sind. Zur Wahrung der Unabhängigkeit dürfen die einzelnen Organmitglieder nicht mehrere Organfunktionen ausüben. Notwendige Statutenänderungen müssen in einer Mitgliederversammlung bis zum 30. Juni 2006 beschlossen werden.


Quelle: ÖGWT


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