Die neue Bilanzierungspflicht nach UGB und deren steuerliche Auswirkungen

Mit 1.1.2007 tritt – wie bereits angekündigt – das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft.

Eine für die Praxis wichtige Bestimmung ist die neue Bilanzierungspflicht (Rechnungslegungspflicht) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kapitalgesellschaften sind schon nach bisheriger Rechtslage immer bilanzierungspflichtig). Gemäß § 189 HGB besteht für diese Unternehmen Bilanzierungspflicht, wenn die Umsatzerlöse in zwei aufeinander folgenden Jahren den Betrag von € 400.000 überschreiten. In diesem Fall ist das Unternehmen auch im Firmenbuch einzutragen. Durch diese neue Rechtslage sowie aufgrund der im Mai 2006 im Parlament dazu beschlossenen steuerlichen Begleitmaßnahmen (Strukturanpassungsgesetz 2006) wird es in vielen Fällen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Zukunft (ab 2007, möglicherweise aber auch erst ab 2010) zu einer Änderung der Gewinnermittlungsart kommen. Weitere Änderungen gibt es – durch das im Mai im Parlament beschlossen Publizitätsrichtlinie-Gesetz – in Zukunft bei der elektronischen Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch.

Quelle: ÖGWT

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