Anhebung der Kategoriebeträge nach § 15a Mietrechtsgesetz

Laut Kundmachung des Justizministeriums sind die Kategoriebeträge des Mietrechtsgesetzes (MRG) valorisiert worden.

Die neuen Kategoriebeträge können bei neuen Mietverträgen seit 1.9.2006 vereinbart werden. Bei bestehenden Mietverträgen können die neuen Kategoriebeträge im Rahmen der Wertsicherungsvereinbarungen erst ab 1.10.2006 geltend gemacht werden (rechtzeitige Vorschreibung ist natürlich Voraussetzung).

neue Kategoriebeträge in €

je m² und Monat

angehobene Hauptmietzinse €/m²/M

(früher Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge)

Kategorie A

2,91

1,93

Kategorie B

2,19

1,46

Kategorie C

1,46

0,97

Kategorie D

0,73

0,73


Die Verwaltungsgebühr, die im Rahmen der Betriebskosten dem Mieter in Rechnung gestellt wird, erhöht sich ab dem 1.9.2006 ebenfalls, und zwar auf 2,91 € je m² Nutzfläche und Jahr.

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