Werbungskosten noch vor dem 31.12.2006 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2006 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können.

Denken Sie dabei insbesondere an Fort­bildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen etc samt aller damit verbundenen Nebenkosten, wie Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand), Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge etc. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden. Auch Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, und Kosten der Umschulung können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Quelle: ÖGWT

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