Arbeitnehmerveranlagung 2001 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2001 beantragen

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.

Am 31.12.2006 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2001.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2001 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2006 einen Rückzahlungsantrag stellen. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer ist der Lohnsteuerabzug bei ins Ausland entsandten Mitarbeitern, deren Vergütungen steuerfrei sein können.


Quelle: ÖGWT

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