Domain-Adresse und Homepage

Anschaffungskosten für den Erwerb einer Domain-Adresse sind im Regelfall zu aktivieren und sind nicht abnutzbar (daher keine laufende Abschreibung!). Die laufenden Kosten sind allerdings sofort absetzbar.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine Homepage sind zu aktivieren und auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben. Die laufende Wartung der Homepage stellt Erhaltungsaufwand dar und ist sofort absetzbar. Wesentliche Verbesserungen oder Erweiterungen sind wiederum als Herstellungsaufwand zu aktivieren und auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren abzuschreiben .....

 

Quelle: ÖGWT

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