Privatzimmervermietung

Ab der Veranlagung 2006 können bei Einkünften aus der Vermietung von Zimmern oder Appartements mit Frühstück mit nicht mehr als 10 Betten die Ausgaben (Werbungskosten) pauschal mit 50 % der Nettoeinnahmen angesetzt werden. Bei der Vermietung von nicht mehr als fünf Appartements ohne Nebenleistungen können ab der Veranlagung 2006 pauschale Werbungskosten in Höhe von 30 % abgesetzt werden. Diese Pauschalierungsmöglichkeit gilt aber nicht bei der Dauervermietung von einzelnen Wohnungen.

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