GmbH & Co KG: Vorsteuerabzug für Rechnungen der Komplementär-GmbH
Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis kann bei einer GmbH & Co KG der Vorsteuerab-zug für Rechnungen, die auf die (üblicherweise nicht umsatzsteuerpflichtige und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigte) Komplementär-GmbH ausgestellt werden, bei der (im Normalfall vorsteuerabzugsberechtigten) Kommanditgesellschaft geltend gemacht werden.
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