Umsatzsteuer und Gesellschafter-Geschäftsführer - Erinnerung

Geschäftsführer, die an einer GmbH zu mehr als 50 % beteiligt sind oder über eine Sperrminorität verfügen, sind in umsatzsteuerlicher Hinsicht als selbständig und damit als Unternehmer anzuse-hen. Die Bezüge (Honorare) sind daher umsatzsteuerpflichtig. Aus Vereinfachungsgründen konn-ten die Gesellschafter-Geschäftsführer bisher aber ihre Honorare an die Gesellschaft ohne Um-satzsteuer verrechnen.

Seit 1.1.2007 kann von dieser Vereinfachungsregelung aber nur mehr dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Gesellschaft zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ein Geschäftsführer, der zB an einer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Versicherungsmakler-GmbH zu mehr als 50 % beteiligt ist, muss daher seit 1.1.2007 seine Geschäftsführungshonorare mit 20 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Quelle: ÖGWT

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