Erhöhung der Pendlerpauschalen

Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 werden die Pendlerpauschalen um ca 10% erhöht, um den gestiegenen Treibstoffpreisen (auch durch die Erhöhung der Mineralölsteuer – siehe unten) Rechnung zu tragen. Da Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, davon aber nicht profitieren würden, wird für diese für die Kalenderjahre 2008 und 2009 der Höchstbetrag der Negativsteuer von derzeit € 110 auf € 200 jährlich angehoben (Inanspruchnahme im Wege der Arbeitnehmerveranlagung). Dieser „Pendlerzuschlag“ in Höhe von höchstens € 90steht zu, wenn mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Zu beachten ist, dass die Negativsteuer (inklusive Pendlerzuschlag) mit 10 % der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt ist.

Quelle: ÖGWT

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