Kündigung des Erbschaftssteuerabkommens zwischen Österreich und Deutschland

Wie das BMF mitteilt, hat die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli2008 das Doppelbesteuerungsabkommen betreffend Erbschaftssteuer mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Zur Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung während des Zeitraums vom 1.Jänner2008 bis 31.Juli2008 soll aber durch ein gesondertes Abkommen die vorübergehende Weitergeltung des gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens bis Ende Juli2008 sichergestellt werden.

Quelle: ÖGWT

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