Steuersplitter zum Jahresbeginn 2/8

Das Entgelt für das An-, Ab- und Ummelden von Kfz ist keine unselbständige Nebenleistung der Versicherung / des Versicherungsmaklers und damit steuerfrei, sondern eine eigenständige Leistung, die dem Umsatzsteuersatz von 20 % unterliegt.

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