Steuersplitter zum Jahresbeginn 6/8

Arbeitszimmer


Arbeitszimmer
: Die regelmäßig erforderliche und zeitaufwendige Arbeit an der Stimme macht das Arbeitszimmer einer Opernsängerin zum Mittelpunkt der Tätigkeit und somit die Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer grundsätzlich steuerlich absetzbar. Demgegenüber liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Vortragenden im Hinblick auf den materiellen Gehalt der Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung des Wissens selbst erfolgt.

Quelle: ÖGWT

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