Abgabensicherungsgesetz 2007 / A Einkommensteuer 1/4

Schwerpunkte des am 6.12.2007 im Parlament beschlossenen Abgabensicherungsgesetzes 2007 (AbgSiG 2007) sind Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung sowie zur Vermeidung von Steuergestaltungen. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

Werden nach dem 15. Jänner bis zum 15. Februar eines Jahres noch Bezüge für das Vorjahr abgerechnet und ausbezahlt (zB Überstunden), sind diese Bezüge dem Vorjahr zuzurechnen, in den Vorjahreslohnzettel aufzunehmen und die Lohnsteuer für das Vorjahr bis 15. Februar abzuführen. Für die Abfuhr des Dienstgeberbeitrages, die Kommunalsteuer und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wurden entsprechende Anpassungen beschlossen.

 

Quelle: ÖGWT

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