Neues für Autofahrer ab 1.1.2008 2/3
Dass wir Autofahrer immer wieder zur Kasse gebeten werden, ist nicht wirklich überraschend. Hier ein kurzer Überblick, wofür ab 2008 mehr zu zahlen ist:
· Bei der Berechnung der
Normverbrauchsabgabe erhalten die Käufer verbrauchs- und schadstoffarmer Fahrzeuge ab 1.7.2008 einen
Bonus von bis zu € 500, jene von
stark umweltbelastenden Kraftfahrzeugen jedoch einen
Malus. Bei der Einhebung des Malus gilt von 1.7.2008 bis zum 31.12.2009 ein Grenzwert von 180 g CO2/km und ab
1.1.2010 eine Grenze von 160 g CO2/km, wobei der
Zuschlag € 25 für jeden g/km CO2 über dem jeweiligen Grenzwert beträgt. Käufer von Fahrzeugen mit alternativen
Antriebsarten (Hybridantrieb, E 85, Methan (Erdgas/Biogas), Flüssiggas oder Wasserstoff) erhalten einen Bonus von bis zu € 500. Als Fahrzeuge mit Hybridantrieb gelten
allerdings nur Full-Hybrid-Fahrzeuge, die zumindest für kurze Strecken selbständiges elektrisches Fahren ermöglichen. Für Fahrzeuge, für die keine CO2-Emissionswerte
vorliegen, gilt ab einer Motorleistung von 100 kW ein Zuschlag von € 20 je Kilowatt.
· Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes bringt ab 1.7.2008 eine Steuersatzdifferenz zwischen schwefelarmen und schwefelhaltigen Brennstoffen von 3 Cent/l.
Quelle: ÖGWT
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