Ausländische Pflegerinnen noch bis 30.6.2008 legalisieren

Nur mehr bis zum 30.6.2008 kann die häusliche Pflege legalisiert werden. Werden bisher unangemeldet tätige Pflegepersonen bis dahin (rückwirkend) angemeldet, werden SV-Beiträge und Lohnabgaben rückwirkend bis zum 31.12.2007 nicht mehr eingehoben, sondern nur jene ab 1.1.2008. Damit verbunden ist auch eine generelle Straffreiheit. Bisher hat die Praxis gezeigt, dass die Pflegerinnen bzw Pfleger, die überwiegend aus den neuen EU-Mitgliedstaaten kommen, sich einen Gewerbeschein lösen und als Personenbetreuer selbständig tätig werden (siehe ausführlich KlientenInfo Ausgabe 2/2008).

 

Quelle: ÖGWT

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