Die unendliche Geschichte des PKW-Auslandsleasings

Bereits im Jahr 2003 hat der EuGH die inländische (Eigenverbrauchs-)Besteuerung des PKW-Aus-landsleasings als gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt. Trotz dieses Urteils hat der österreichische Gesetzgeber diese Eigenverbrauchsbesteuerung aus „konjunkturellen Gründen“ bereits mehrfach verlängert. Auch die Einleitung der zweiten Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission im Dezember 2006 hat den österreichischen Gesetzgeber nicht davon abgehalten, die Regelung mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 nochmals bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

Der UFS hat nunmehr bereits zum zweiten Mal entschieden, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung für im Ausland geleaste PKWs EU-widrig ist. Gegen beide Entscheidungen wurden seitens der Finanzverwaltung Amtsbeschwerden beim VwGH eingebracht. Die Eigenverbrauchsbesteuerung sollte daher jedenfalls bis zum 31.12.2009 bekämpft werden. Danach wird man aber wohl auf den Steuervorteil verzichten müssen, da der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in der EU am 12.2.2008 Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie bezüglich des Ortes der Dienstleistung verabschiedet hat. Ab 1.1.2010 wird dann der Leistungsort beim Auslandsleasing ins Inland verlagert und Österreich kann dann rechtmäßig den Vorsteuerabzug für diese Aufwendungen nach den allgemeinen Bestimmungen verweigern.

 

Quelle: ÖGWT

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