Änderung von Verordnungen zum NeuFöG

In den beiden Verordnungen zum NeuFöG BGBl II 1999/278, (Detailregelungen zur Förderung von Betriebsneugründungen) und BGBl II 2002/483, ARD 5370/ 33/2003 (betreffend die verkehrssteuerlichen Begünstigungen für Betriebsübertragungen nach § 5a NEUFÖG) wird jeweils der Verweis auf ÖNACE angepasst.


Demnach liegt keine Betriebsübertragung/Neugründung vor, wenn der (neue) Betriebsinhaber sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung/Neugründung als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat. Vergleichbare Betriebe sind solche derselben Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten, " ÖNACE in der geltenden Fassung (herausgegeben von der Bundesanstalt Statistik Österreich)".

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