Steuerlich relevante Zinssätze
Im Zuge der allgemeinen Zinserhöhungen wurde der
Basiszinssatz mit Wirkung ab 9.7.2008 von bisher 3,19% auf 3,70% erhöht. Die Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen erhöhen sich entsprechend wie folgt:
ab 9.7.2008 |
14.3.2007 – 8.7.2008 |
11.10.2006 -13.3.2007 |
|
Stundungszinsen |
8,2% |
7,69% |
7,17% |
Aussetzungszinsen |
5,7% |
5,19% |
4,67% |
Anspruchszinsen |
5,7% |
5,19% |
4,67% |
Stundungszinsen werden für die Stundung von Steuerschulden verrechnet. Wird gegen eine Steuernachzahlung berufen, kann anstelle einer Stundung bis zur Erledigung der Berufung eine so genannte „Aussetzung der Einhebung“ mit den niedrigeren Aussetzungszinsen beantragt werden.
Quelle: ÖGWT
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