VHS, WIFI, BFI & Co - nebenberufliche Vortragende => SV-Pflicht/Befreiung

Auf Grund mehrfacher Anfrage -hier die aktuelle Regelung der Sozialversicherungspflicht für KursleiterInnen in der Erwachsenenbildung (Werte gültig ab 1.1.2008) in Form eines übersichtlichen Artikels der Wiener VHS


Hier der Link zum Artikel der Wiener VHS: SV-Pflicht bei Vortragenden

Hinweis:
Die Ausführungen gelten für nebenberuflich tätige Vortragende und Kursleiter für Erwachsenenbildungseinrichtungen.

Erfolgt die Beauftragung im Rahmen einer Gewerbe- oder Berufsberechtigung, die die Mitgliedschaft zu einer Kammer
begründet (WKO, Kammern der freien Berufe), kommt es nicht zu einer Beschäftigung als freier Dienstnehmer.

Weiters gelten für hauptberuflich tätige Vortragende Sonderregelungen (im allgmeinen echtes Dienstverhältnis gegeben).

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