Steuertipps zum Jahresende 5/28

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2007 auf 30.000 € (bisher 22.000 €) angehoben. Je nach anzuwendenden Umsatzsteuersatz sind Kleinunternehmer im Jahr 2008 daher mit Bruttoumsätzen von bis zu 36.000 (bei einem Steuersatz von 20%) umsatzsteuerfrei (bei 10%igen Umsätzen, wie zB bei der Vermietung von Wohnungen, beträgt die Bruttoumsatzgrenze 33.000 €). Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf allerdings auch keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Überdies ist die Steuerbefreiung mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs für alle mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben verbunden.

TIPP : In Einzelfällen kann es sich lohnen, zu prüfen, ob die Kleinunternehmergrenze überschritten wird und in diesem Fall noch im Jahr 2008 korrigierte Rechnungen auszustellen sind.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)