Steuertipps zum Jahresende 7/28

Entnahmebegrenzung bei in Vorjahren beanspruchter Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne beachten!


siehe auch Steuertipp  6/28

Wenn Sie bereits in den Vorjahren die Begünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch genommen haben, dürfen Sie im Jahr 2008 – unabhängig von einer neuerlichen Inanspruchnahme der Begünstigung für das Jahr 2008 – nur maximal Entnahmen in Höhe des Gewinnes 2008 tätigen. Sollten Sie heuer bereits mehr als den prognostizierten Jahresgewinn 2008 entnommen haben, können die Mehrentnahmen bis zum Bilanzstichtag grundsätzlich durch Einlagen kompensiert werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Finanz nur betriebsnotwendige Einlagen anerkennt (zB Einlagen zur Bezahlung von Betriebsschulden). Wenn die Mehrentnahmen nicht mehr kompensiert werden können, droht eine Nachversteuerung der in den Vorjahren begünstigt besteuerten Gewinne (maximal bis zur Höhe der Mehrentnahmen).

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)