Steuertipps zum Jahresende 10/23
Bildungsfreibetrag (BFB) oder Bildungsprämie
Zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten
externen Aus- und Fortbildungskosten können Unternehmer einen
Bildungsfreibetrag in Höhe von
20 % dieser Kosten geltend machen. Für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können die Aufwendungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 € pro Tag für den 20%igen BFB berücksichtigt werden.
TIPP:
Alternativ zum BFB für externe Aus- und Fortbildungskosten kann eine
6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden. Für interne Aus- und Fortbildungskosten steht die alternative Prämie nicht zu.
Quelle: ÖGWT
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.