Steuertipps zum Jahresende 11/28

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2008 beantragen

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können sich bis spätestens 31.12.2008 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung (Ärzte nur Pensionsversicherung) nach GSVG befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 2008 maximal 4.188,12 € und der Jahresumsatz 2008 maximal 30.000 € betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.

 

Quelle: ÖGWT

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