Steuertipps zum Jahresende 12/28

Die neue Selbständigenvorsorge ab 1.1.2008

Im Rahmen eines Optionsmodells können auch Bauern und Freiberufler (zB Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte, Ziviltechniker) an der neuen Selbständigenvorsorge teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie bis Ende 2008 (bzw im Falle eines Berufsantritts nach dem 31.12.2007 innerhalb von 12 Monaten nach dem Berufsantritt) einen entsprechenden Antrag bei der Vorsorgekasse ihrer Wahl stellen. Dann sind jährlich 1,53% der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundalge) an die Vorsorgekasse einzuzahlen.

Die interessanten steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern die „Rendite“ erheblich:

  • Die einbezahlten Beiträge sind als Pflichtbeiträge steuerlich voll absetzbar.
  • Die Veranlagung der Beiträge in der betrieblichen Vorsorgekasse ist steuerfrei.
  • Im Falle der Auszahlung werden die angesparten Beträge wie eine Abfertigung nur mit 6 % besteuert. Im Falle der Übertragung des Guthabens auf eine Pensionskasse ist die in der Folge ausbezahlte Pension sogar zur Gänze steuerfrei.

Quelle: ÖGWT

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