Steuertipps zum Jahresende 13/28

Spenden aus dem Betriebsvermögen

Spenden aus dem Betriebsvermögen an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind bis maximal 10 % des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar. Damit derartige Spenden noch im Jahr 2008 abgesetzt werden können, müssen sie bis spätestens 31.12.2008 getätigt werden.

Auch Geld- und Sachspenden bei (nationalen und internationalen) Katastrophenfällen (insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) sind seit 2002 als Betriebsausgaben absetzbar (und zwar betraglich unbegrenzt), allerdings unter der Voraussetzung, dass sie der Werbung dienen und werblich entsprechend vermarktet werden.

 

Quelle: ÖGWT

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