Steuertipps zum Jahresende 24/28
Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag
Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind auch bestimmte Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten.
Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 100 € begrenzt.
Quelle: ÖGWT
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