Steuertipps zum Jahresende 25/28

Spenden als Sonderausgaben

Spenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere Forschungs- und der Erwachsenenbildung dienenden Lehreinrichtungen, Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) sind nicht mit einem absoluten Höchstbetrag, sondern mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt.

 

Quelle: ÖGWT

Kommentare (0)