Weihnachten - Zeit der kleinen Geschenke 1/3

Es ist ein netter Brauch, einander zu Weihnachten mit kleinen Aufmerksamkeiten Freude zu bereiten. Damit die Freude ungetrübt bleibt, sollten folgende steuerliche Rahmenbedingungen beachtet werden:


Geschenke an Mitarbeiter

Grundsätzlich sind Geschenke an Mitarbeiter bis zu einem Betrag von € 186 je Mitarbeiter jährlich beim Empfänger lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und beim Dienstgeber als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig. Zu beachten ist, dass diese Sachzuwendungen keine individuelle Entlohnung darstellen, sondern eine generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter aus einem bestimmten Anlass wie zB Weihnachten. Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (zB Weihnachtsfeier) ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendung nicht erforderlich. Im übrigen ist auch der geldwerte Vorteil aus der kostenlosen Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu € 365 je Mitarbeiter jährlich steuerfrei. Beliebte Geschenke sind neben Bücher, CD, Parfum und Weinflaschen auch die Autobahnvignette sowie Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer, wenn ein Vorsteuerabzug möglich war. Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind lediglich Aufmerksamkeiten. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Einkaufspreis oder die Selbstkosten.

 

Quelle: ÖGWT

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