Weihnachten - Zeit der kleinen Geschenke 2/3


Geschenke an Geschäftspartner

Geschenke und Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner sind als Repräsentationsaufwendungen grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig, ausgenommen es handelt sich weitaus überwiegend um Werbeaufwand, wie zB mit Firmenaufdruck versehene Kalender, Schreibgeräte oder etikettierte Getränke. Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden und Kunden sind unabhängig von der steuerlichen Absetzbarkeit beim edlen Spender beim Empfänger in der Regel als Betriebseinnahmen zu versteuern.

Auch Geschenke an Kunden unterliegen der Umsatzsteuer, soweit für sie der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte. Ausgenommen sind nur Geschenke von geringem Wert (bis € 40 netto) oder Warenmuster. Dabei ist zu beachten, dass die € 40-Grenze je Empfänger und Kalenderjahr nicht überschritten wird, wobei geringwertige Werbeträger (wie zB Kugelschreiber) unberücksichtigt bleiben können.

 

Quelle: ÖGWT


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