Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftssteuer-DBA mit Deutschland

Deutschland hat bekanntlich – als Reaktion auf das Auslaufen der Erbschaftssteuer in Österreich mit Wirkung ab 1.7.2008 – das Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zum 31.12.2007 gekündigt. Am 6.11.2008 wurde nunmehr ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung dieses Abkommens für Erbfälle, in denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.8.2008 verstorben ist, vereinbart.

 

Quelle: ÖGWT

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