Die Eckpunkte der Steuerreform 2009 1/4 - Tarifsenkung

Der Ministerrat hat am 10.2.2009 die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 verabschiedet, die voraussichtlich im März 2009 im Parlament beschlossen wird und eine steuerliche Entlastung von rd. 3,1 Mrd. Euro bringen soll. Mit der Regierungsvorlage sind die Details der Steuerreform 2009 praktisch fix; zwar können bei der Beschlussfassung im Parlament (die voraussichtlich in der ersten Märzhälfte erfolgen wird) noch Änderungen vorgenommen werden, dies ist aber eher unwahrscheinlich. Ergänzend zur Steuerreform 2009 ist Ende Jänner 2009 ein Konjunkturbelebungspaket 2009 in Begutachtung gegangen, welches als steuerliche Maßnahme die Einführung einer neuen Investitionsbegünstigung in Form einer vorzeitigen Abschreibung für Investitionen der Jahre 2009 und 2010 vorsieht.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Eckpunkte der Steuerreform 2009 und über das Konjunkturbelebungspaket 2009.

Tarifsenkung

Der Schwerpunkt der Änderungen im Einkommensteuergesetz liegt auf der Tarifentlastung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Die Grenze, ab der Lohn- bzw Einkommensteuer bezahlt werden muss, wird von € 10.000 auf € 11.000 angehoben. Der ab 1.1.2009 geltende Tarif hat folgendes Aussehen:

steuerpflichtiges Einkommen

Grenzsteuersatz

Betroffene Fälle

bis 11.000 €

(bisher 10.000 €)

0,00%

2.700.000

ab 11.000 bis 25.000 €

(bisher 10.000 – 25.000 €)

36,50%

(bisher 38,3333%)

2.400.000

ab 25.000 bis 60.000 €

(bisher 25.000 – 51.000 €)

43,2143%

(bisher 43,5962%)

1.235.000

ab 60.000 €

(bisher ab 51.000 €)

50,00%

200.000


Durch die Anhebung der Steuerfreigrenze von € 10.000 auf € 11.000 werden Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von € 16.870 bzw. bei Pensionisten von € 14.944 und Einkommen bei Selbständigen von € 12.713 steuerfrei gestellt (dabei ist bei Selbständigen der neue Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrages von 13% berücksichtigt; siehe unten Punkt 1.3.1.). Der ab Überschreiten der Steuerfreigrenze von € 11.000 geltende Eingangssteuersatz wird von 38,33% auf 36,5% gesenkt. Der zweite Grenzsteuersatz wird nur marginal von 43,6% auf 43,2143% gesenkt. Der Spitzensteuersatz von 50% wird erst ab € 60.000 (bisher ab € 51.000) angewendet.

Die Tarifentlastung bringt im Vergleich zu 2008 für alle Steuerpflichtigen eine Entlastung, die zwischen € 149 pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von € 1.100) und maximal € 1.350 pro Jahr (höchster und gleich bleibender Wert ab einem Monatsbrutto von € 5.800) liegt.

Da die Steuerreform 2009 voraussichtlich erst Ende März 2009 (nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt) in Kraft tritt, kann der neue Tarif erst bei der Lohnverrechnung für April 2009 angewendet werden. Die Arbeitgeber können dann mit der Lohnverrechnung für April 2009 auch die ersten Monate des Jahres 2009 steuerlich aufrollen und den Arbeitnehmern die zuviel einbehaltene Lohnsteuer auszahlen.

Quelle: ÖGWT

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