Konvertierung von Fremdwährungskrediten
Darlehenskonvertierungen von einer Fremdwährung (Nicht-Euro-Währung) in eine andere (z.B. von Schweizer Franken in Yen) führen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch im betrieblichen Bereich zu keinem steuerlich relevanten Tausch und lösen daher keine Gewinnrealisierung aus. Allfällige Kursgewinne sind daher sowohl bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern als auch bei Bilanzierern erst bei Konvertierung der Fremdwährung in den Euro oder in eine über fixe Wechselkurse zum Euro gebundene Währung oder bei Tilgung des Fremdwährungskredites zu versteuern.
Quelle: ÖGWT
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