Sonstige Änderungen und Klarstellungen des Finanzministeriums

  • Die im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Betriebsübertragung anfallenden Kosten (Grunderwerbsteuer, Einverleibungskosten) sind als Privataufwand steuerlich nicht absetzbar.
  • Wertpapiere, die zur widmungsgemäßen Verwendung des Freibetrages für investierte Gewinne angeschafft wurden, können auch gemeinsam mit privaten Wertpapieren auf einem Wertpapierdepot gehalten werden.
  • Ab der Veranlagung 2008 dürfen Ärzte die von der Krankenanstalt bei der Honorarabrechnung abgezogenen Beträge für die Nutzung der Krankenanstalt („Hausanteile“) nicht mehr zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale absetzen.

Quelle: ÖGWT

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