Steuerreform 2009: Wie Sie möglichst schnell zu Ihrem Geld kommen

Das am 11.3.2009 im Nationalrat beschlossene Steuerreformgesetz 2009 wurde 31.3.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit (in den meisten Punkten rückwirkend ab 1.1.2009) in Kraft getreten. Über die Details der Steuerreform haben wir bereits in der Ausgabe 1/2009 der Klienteninfo ausführlich berichtet. Einzige Änderung im Finanzausschuss: Es wurde noch eine verpflichtende Regelung zur Aufrollung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber bis spätestens 30.6.2009 für aufrechte Dienstverhältnisse aufgenommen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind.

Das Hauptziel der Steuerreform besteht darin, die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und damit die Konjunktur zu beleben. Daher stellt sich die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um möglichst schnell in den Genuss der beschlossenen Steuererleichterungen zu kommen.

Einfach ist es bei der Erhöhung des Kinderabsetzbetrages: Der um € 7,50 pro Monat erhöhte Kinderabsetzbetrag wird automatisch mit der nächsten Familienbeihilfenzahlung ausbezahlt.

 

Quelle: ÖGWT

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