Maßnahmen für Dienstnehmer


Der Steuerbonus aus der Tarifsenkung sollte bei Dienstnehmern im Normalfall im April 2009 auf dem Bankkonto bemerkbar sein. Denn ab April kann der Dienstgeber die Lohnabrechnung für die Monate Jänner bis März aufrollen und die sich ergebende Steuergutschrift mit dem Bezug für April auszahlen. Spätestens muss diese Aufrollung vom Arbeitgeber wie erwähnt bis Ende Juni 2009 durchgeführt werden. Dienstnehmer, die in den ersten drei Monaten ihren Job gewechselt haben, müssen auf die Gutschrift für die Monate Jänner bis März bis zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 (die erst im Frühjahr 2010 durchgeführt werden kann) warten, da eine Aufrollung durch den Arbeitgeber nur bei aufrechtem Dienstverhältnis möglich ist.

Die Berücksichtigung der nunmehr als außergewöhnliche Belastung a bsetzbaren Kinderbetreuungskosten (für Kinder bis zum 10. Lebensjahr bis zu € 2.300 pro Jahr uns Kind) und der zusätzlichen Sonderausgaben (Spenden für mildtätige Zwecke bzw Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe, Kirchenbeitrag bis zu € 200) kann entweder über die Arbeitnehmerveranlagung 2009 oder über einen Antrag auf Ausstellung eines (geänderten) Freibetragsbescheides erfolgen. Achtung: Voraussetzung für die Ausstellung eines (neuen oder geänderten) Freibetragsbescheides durch das Finanzamt ist aber, dass (zusätzliche) Werbungskosten von € 900 oder Ausgaben iZm Katastrophenschäden glaubhaft gemacht werden. Nur dann können in diesem neuen Freibetragsbescheid auch voraussichtliche Sonderausgaben und sonstige außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

In den Genuss der Steuerersparnis aus dem neuen Kinderfreibetrag (bis zu € 220 pro Kind und pro Jahr) kommt man ausschließlich über die Arbeitnehmerveranlagung 2009.

Quelle: ÖGWT

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