Maßnahmen für Einkommensteuerpflichtige


Einkommensteuerpflichtige können für 2009 einen Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen stellen, wenn sich auf Basis des voraussichtlichen Einkommens 2009 unter Anwendung des neuen Einkommensteuertarifs 2009 eine geringe als die bisher festgesetzte Einkommensteuer 2009 ergibt. Bei Ermittlung des voraussichtlichen Einkommens 2009 können auch alle bereits ab 2009 geltenden steuerlichen Begünstigungen (wie etwa der noch für 2009 geltende bisherige 10%ige Freibetrag für investierte Gewinne, die für Investitionen ab 1.1.2009 neu eingeführte vorzeitige Abschreibung nach dem Konjunkturbelebungsgesetz, die ab 2009 geltende erweiterte Spendenbegünstigung, der auf € 200 erhöhte Kirchenbeitrag, der neue Kinderfreibetrag und die ab 2009 absetzbaren Kinderbetreuungskosten) berücksichtigt werden. Die neue Einkommensteuer-Vorauszahlung 2009 wird dann auf Basis des voraussichtlichen Einkommens 2009 mit dem neuen Steuertarif ermittelt.

Quelle: ÖGWT

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