Steuertipps für Unternehmer 14/14

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2009 beantragen

GSVG-Befreiung für „Kleinstunternehmer“ bis 31.12.2009 beantragen

Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können sich bis spätestens 31.12.2009 rückwirkend für das laufende Jahr auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte des Jahres 2009 maximal 4.188,12 € und der Jahresumsatz 2009 maximal 30.000 € betragen werden. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten fünf Jahren), Männer über 65 Jahre, Frauen über 60 Jahre oder Personen über 57 Jahre, wenn sie in den letzten fünf Jahren die obigen Grenzen nicht überschritten haben.

Quelle: ÖGWT

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